Freiwillige HelferInnen sind jetzt besser abgesichert. Kommen sie bei Katastrophen für mindestens acht Stunden pro Trag zum Einsatz, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und ihre DienstgeberInnen bekommen dafür eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds. Die Umsetzung des neuen Gesetzes wird zwischen Bund und Ländern noch verhandelt, das Antragsformular solldann auch für ganz Österreich gültig sein. 

Ein großer Fortschritt für das Freiwilligen-Engagement bei Katastrophen.